Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Die Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen ist für Bereiche erforderlich, in denen bei Eintritt eines außergewöhnlichen Ereignisses eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, besonderen Sachwerten oder der Umwelt besteht. Sie enthalten organisatorische und technische Maßnahmen, welche
- die Alarmierung und Benachrichtigung außerbetrieblicher Stellen regeln (Alarmplan),
- der raschen und sachdienlichen Information von Einsatzkräften und Behörden dienen und
- die Durchführung der Einsatzmaßnahmen festlegen.
Neben einer Reihe an durchgeführten Referenzprojekten von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für Erdgastankstellen, Chlorgasanlagen, Gasspeicheranlagen, usw. bestehen auch umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung externer Notfallpläne.
Externe Notfallpläne werden durch GF Michael Pulker auch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit beim Magistrat St. Pölten erstellt und beinhalten sämtliche durch die Behörde zu treffende Alarm- und Gefahrenabwehrmaßnahmen bei großen Industriebetrieben welche dem Seveso Regime unterliegen. In diesem Bereich werden auch Auswirkungsbetrachtungen berechnet und simuliert wie z.B. die Ausbreitung von Schadstoffwolken, Druckauswirkungen bei Explosionen, usw.